Erklärung Barrierefreiheit
Erklrärung zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die öffentlich zugängliche Website der Landesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik Bayern e. V.: www.lag-zirkus-bayern.de.
2. Zweck und Inhalte des Webangebots
Die Website informiert über die zirkuspädagogische Arbeit in Bayern, stellt Mitglieder, Projekte, Veranstaltungen und Fortbildungsangebote vor, bietet Materialsammlungen sowie Ansprechpartnerinnen für Fachkräfte, Interessierte und Multiplikatorinnen.
3. Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist teilweise barrierefrei. Grundlage der Bewertung sind die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie die Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dokumente und Formulare: teilweise nicht für Screenreader optimiert
Verlinkte externe Inhalte: liegen außerhalb unseres redaktionellen Einflussbereichs und entsprechen nicht immer den Barrierefreiheitsstandards
Kalender- und Anmeldefunktionen: sind teilweise nur eingeschränkt mit der Tastatur nutzbar
Wir arbeiten fortlaufend an der Verbesserung der Barrierefreiheit und planen eine vollständige Überarbeitung kritischer Komponenten bis Ende 2026.
5. Methodik der Prüfung
Die Website wurde zuletzt am 15. Juli 2025 auf Barrierefreiheit geprüft. Die Überprüfung erfolgte intern unter Einsatz folgender Methoden:
Automatisierte Tests (u. a. mit WAVE und axe DevTools)
Manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader (NVDA)
6. Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Zur Verbesserung der Zugänglichkeit wurden bereits folgende Maßnahmen umgesetzt:
Klar strukturierte Inhalte mit semantisch korrektem HTML
Kontraste gemäß WCAG 2.1 AA
Alternativtexte für relevante Bilder
Mobile Optimierung für verschiedene Endgeräte
Tastaturbedienung der Hauptnavigation
7. Kontakt bei Barrieren oder Rückmeldungen
Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder benötigen Sie Unterstützung beim Zugriff auf Inhalte, wenden Sie sich bitte an uns:
Kontaktformular: www.lag-zirkus-bayern.de/kontakt
8. Zuständige Überwachungsstelle
Gemäß § 3 Absatz 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist eine Marktüberwachungsstelle auf Landesebene vorgesehen. Für Bayern ist zum Zeitpunkt dieser Erklärung noch keine zuständige Behörde benannt. Sobald sie eingerichtet ist, wird die Angabe entsprechend ergänzt.
9. Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. Juli 2025 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert.